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Aktenzeichen III 51/16
Datum 26.05.1916
Leitsatz 1. Haftet der Nachlaßrichter im Falle vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflicht bei Beaufsichtigung des Nachlaßverwalters auch den Nachlaßgläubigern? 2. Zur Verpflichtung des Vormundschaftsrichters, den Vormund zur mündelsicheren Anlegung der Mündelgelder anzuhalten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058420264
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