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Aktenzeichen V 70/16

Datum 03.06.1916

Leitsatz 1. Unter welchen Umständen ist eine Willenserklärung wegen Irrtums über die rechtlichen Wirkungen des Rechtsgeschäfts gemäß § 119 BGB. anfechtbar? 2. Ist ein Bereicherungsanspruch gegen den Nachhypothekar begründet, wenn eine vorgehende Hypothek auf Grund einer Löschungserklärung gelöscht ist, der ein die Anfechtbarkeit nicht begründender Irrtum zugrunde liegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058460278

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