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Aktenzeichen V 59/16

Datum 07.06.1916

Leitsatz Geht, wenn nach dem Zuschlage die Forderung erlischt, das durch den Zuschlag an die Stelle der Hypothek getretene Recht auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlöse nach Maßgabe der für die Entstehung einer Eigentümergrundschuld geltenden Bestimmungen auf den früheren Eigentümer (Subhastaten) über, oder rücken die nachstehenden Hypothekgläubiger auf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640584B0300

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