zurück
Aktenzeichen VI 143/16
Datum 19.06.1916
Leitsatz Haftet die Eisenbahn dem Verletzten auch dann aus unerlaubter Handlung, wenn er mit ihr einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640584E0317
zurück