zurück

Aktenzeichen VI 143/16

Datum 19.06.1916

Leitsatz Haftet die Eisenbahn dem Verletzten auch dann aus unerlaubter Handlung, wenn er mit ihr einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640584E0317

Download PDF

zurück