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Aktenzeichen IV 88/16

Datum 22.06.1916

Leitsatz Kann gegenseitige Abhängigkeit im Sinne von § 2270 BGB. angenommen werden, wenn eine von den Ehegatten gemeinschaftlich getroffene einheitliche Verfügung zugunsten des nämlichen Dritten vorliegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058510330

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