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Aktenzeichen V 137/16

Datum 24.06.1916

Leitsatz 1. Sind unter "Stiftungen" stets nur rechtsfähige Stiftungen im Sinne der §§ 80 flg. BGB. zu verstehen? Insbesondere dann, wenn es sich um Zuwendungen an Kirchengemeinden oder andere öffentlichrechtliche Korporationen handelt? 2. Sind Hypothekeneintragungen, die zufolge solcher Zuwendungen vor Erteilung der vorgeschriebenen Königlichen Genehmigung im Grundbuche vorgenommen werden, nichtig und auf Verlangen zu löschen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058530335

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