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Aktenzeichen IV 124/16
Datum 26.06.1916
Leitsatz 1. Kann ein auf Ehescheidung lautendes Urteil von dem beklagten Ehegatten mit der Begründung angefochten werden, daß nicht dem Scheidungsantrage sondern dem Antrage des Gegners, die Ehe auf erhobene Anfechtungsklage für nichtig zu erklären, habe stattgegeben werden müssen? 2. Geht die neben der Scheidungsklage bedingt erhobene Anfechtungsklage der Scheidungsklage vor?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058540340
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