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Aktenzeichen V B 1/16

Datum 28.06.1916

Leitsatz Behält eine vom Erblasser in grundbuchmäßiger Form zugleich für die Erben ausgestellte Generalvollmacht auch nach dem Tode für den Grundbuchverkehr ihre Wirksamkeit? Darf der Grundbuchrichter von dem Generalbevollmächtigten den Nachweis der Erben, und wenn minderjährige (geschäftsunfähige) Erben vorhanden sind, Genehmigung des Vormundschaftsgerichts verlangen? Insbesondere dann, wenn es sich nicht um Neueintragungen, sondern um Übertragung oder Aufhebung eingetragener Rechte handelt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058560345

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