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Aktenzeichen V 140/16

Datum 01.07.1916

Leitsatz 1. Kann sich der Vorkaufsverpflichtete beim dinglichen Vorkauf auf die Ausübung des Vorkaufsrechts dem Käufer gegenüber berufen? 2. Kann das Vorkaufsrecht auch gegenüber Tauschverträgen ausgeübt werden, insbesondere dann, wenn eine größere Barzulage ausbedungen ist? 3. Sind solche Tauschverträge, wenn sie unter bewußtem Zusammenwirken der Vertragschließenden lediglich zur Umgehung des Vorkaufsrechts geschlossen werden, sittenwidrig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058580361

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