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Aktenzeichen II 162/16

Datum 04.07.1916

Leitsatz Vermutung der Vollständigkeit der über ein Rechtsgeschäft errichteten Urkunde. Behauptung, daß eine in den Verhandlungen getroffene Abrede in die Vertragsurkunde nur deshalb nicht mit ausdrücklichen Worten aufgenommen sei, weil sie sich aus den aufgenommenen Bestimmungen als selbstverständlich ergebe.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640585A0370

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