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Aktenzeichen III 111/16
Datum 19.09.1916
Leitsatz Haben auf Kündigung angestellte städtische Beamte nur dann Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine in dem städtischen Besoldungsetat aufgeführte Stelle bekleiden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640585F0386
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