zurück

Aktenzeichen III 111/16

Datum 19.09.1916

Leitsatz Haben auf Kündigung angestellte städtische Beamte nur dann Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine in dem städtischen Besoldungsetat aufgeführte Stelle bekleiden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640585F0386

Download PDF

zurück