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Aktenzeichen II 261/16

Datum 22.09.1916

Leitsatz Über die Grenzen der dem Cif-Verkäufer obliegenden Verbindlichkeit, die Versicherung der Ware zu decken. Besteht für den Cif-Verkäufer eine Pflicht, die gemäß § 101 der Allg. Seevers.-Bedingungen gezahlten Prämienzuschläge zu tragen, wenn die verkaufte Ware des Krieges wegen in einem Zwischenhafen im Schiffe liegen bleibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058620403

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