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Aktenzeichen VI 130/16
Datum 25.09.1916
Leitsatz Zum Begriff des Schadens im Sinne des § 826 BGB., wenn der Ersatzberechtigte durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist, eine unentgeltliche Zuwendung zu einem bestimmten Zwecke zu machen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058640406
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