zurück

Aktenzeichen VI 130/16

Datum 25.09.1916

Leitsatz Zum Begriff des Schadens im Sinne des § 826 BGB., wenn der Ersatzberechtigte durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist, eine unentgeltliche Zuwendung zu einem bestimmten Zwecke zu machen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058640406

Download PDF

zurück