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Aktenzeichen VI 64/16
Datum 28.09.1916
Leitsatz Einwand des nicht bloß auf den Ausfall haftenden Bürgen, der Gläubiger hätte eine für die verbürgte Forderung bestehende Hypothek in der Zwangsversteigerung ausbieten sollen. Irrtum und Unwissenheit bei der Anfechtung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058650410
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