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Aktenzeichen VI 165/16

Datum 05.10.1916

Leitsatz Wird dem § 172 BGB. dadurch genügt, daß der vorgebliche Vertreter eine in seinen Händen befindliche beglaubigte Abschrift der Vollmachtsurkunde dem Dritten vorlegt oder sich ihm gegenüber auf diese Abschrift beruft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640586B0430

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