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Aktenzeichen III 127/16

Datum 17.10.1916

Leitsatz 1. Ist ein Haftbefehl ein Urteil im Sinne von § 839 Abs. 2 BGB.? 2. Setzt die Verhaftung gemäß § 215 StPO. die vorherige Androhung dieser Maßregel voraus? 3. Über die Haftung der überstimmten Mitglieder einer Kollegialbehörde. 4. Über die Zulässigkeit der Zeugenvernehmung der Richter hinsichtlich des Ergebnisses der Beratung. 5. Findet § 529 Abs. 3 ZPO. auch dann Anwendung, wenn über die Gegenforderung sofort entschieden werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059030013

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