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Aktenzeichen V 204/16

Datum 21.10.1916

Leitsatz 1. Kommt eine rechtsgültige Einigung über die Hypothekbestellung zustande, wenn die auf Bewilligung des Eigentümers eingetragene Hypothek nach der Eintragung vom Gläubiger angenommen wird? 2. Kann der Eigentümer die Eintragungsbewilligung wegen Irrtums anfechten, wenn er geglaubt hat, es stehe bereits eine Hypothek auf dem Grundstück eingetragen und die neue Hypothek werde daher die zweite Stelle erhalten, während tatsächlich das Grundstück unbelastet war und deshalb die Bewilligung, die keine Einschränkung oder Bedingung enthielt, zur Eintragung der Hypothek an erster Stelle geführt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059060029

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