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Aktenzeichen I 87/16

Datum 25.10.1916

Leitsatz Wer ist als versichert anzusehen, wenn der Cif-Verkäufer die Güter für Rechnung wen es angeht versichert? Was ist unter "Nehmung" und "Aufbringung" im Sinne von §§ 101, 116 der Hamb. Allg. SeeVers.B. zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059070034

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