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Aktenzeichen V 230/16
Datum 01.11.1916
Leitsatz 1. Zum Begriff der Quelle. 2. Zum Begriff der rechtmäßigen Anlage. 3. Wann entsteht durch die Ausübung des Rechtes zur Zutageförderung unterirdischen Wassers ein Schade der im § 200 Abs. 1 des preußischen Wassergesetzes bezeichneten Art?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059110084
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