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Aktenzeichen IV 304/16
Datum 09.11.1916
Leitsatz 1. Kann nach dem Beginn der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, wenn der Verurteilte in eine von der Strafanstalt getrennte Krankenanstalt gebracht wird, der Verurteilte aus der Strafhaft entlassen und kann dadurch ausgeschlossen werden, daß der Aufenthalt in der Krankenanstalt in die Strafzeit eingerechnet wird? 2. Auf welche Weise vollzieht sich in solchem Falle die Haftentlassung, insbesondere wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfallen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059130091
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