zurück

Aktenzeichen VI 325/16

Datum 20.11.1916

Leitsatz Haftet der Eigentümer von Sachen für Schäden, die durch deren Zustand anderen Personen oder Sachen entstehen? Liegt ihm die Verkehrspflicht ob, den gefährlichen Zustand zu beseitigen, so daß die Unterlassung ein Fahrlässigkeitsverschulden darstellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640591A0120

Download PDF

zurück