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Aktenzeichen I 159/16

Datum 29.11.1916

Leitsatz Seeversicherung. Wann sind die Schäden im Sinne des § 849 HGB. (§ 101 Hamb. Allg. SVB.) "zunächst durch Kriegsgefahr", und wann durch Seegefahr verursacht? Wesentliche Erhöhung der Gefahr durch die Kriegsereignisse.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640591F0139

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