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Aktenzeichen I 111/16

Datum 02.12.1916

Leitsatz Ist bei der Versicherung von Decklast mit der Klausel "frei von Beschädigung", wenn die Güter über Bord gespült werden, nachdem sie zuvor beschädigt wurden, der schon an Bord entstandene Schaden in Abzug zu bringen? Verteilung der Beweislast.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059200144

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