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Aktenzeichen V 268/16

Datum 06.12.1916

Leitsatz 1. Ist § 878 BGB. für einen Fall von Bedeutung, wenn eine den §§ 873, 875, 877 entsprechende Erklärung von einem Nichtberechtigten abgegeben worden ist? 2. Ist die Eintragung eines Veräußerungsverbots zum Schutze einer bestimmten Person im Grundbuche wirksam, wenn zwar auf die zugrundeliegende einstweilige Verfügung, in der der Berechtigte genannt ist, Bezug genommen, im Grundbuche selbst aber der Berechtigte nicht angegeben worden ist? 3. Findet § 892 Abs. 2 Halbs. 1 Anwendung, wenn zum Erwerbe des Rechtes außer der Eintragung noch ein anderer Rechtsakt, der später nachfolgt, erforderlich ist? 4. Kann der durch Eintragung ein Recht an einem Grundstück Erwerbende sich auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs in der Weise berufen, daß er auf dessen Inhalt zur Zeit der Stellung des Eintragungsantrags verweist, wenn zu dieser Zeit sein Rechtsurheber noch nicht als Berechtigter im Grundbuch eingetragen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059220152

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