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Aktenzeichen VII 170/16

Datum 20.10.1916

Leitsatz Inwieweit findet die Befreiungsvorschrift Nr. 3 der Tarifnr. 12 RStempG. vom 3. Juli 1913, wonach "Versicherungen nach Maßgabe des Versicherungsgesetzes für Angestellte" vom 20. Dezember 1911 von der Abgabe befreit sind, Anwendung auf private Versicherungen von Kassenboten und von solchen Angestellten, deren Jahresgehalt mehr als 5000 M beträgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059250167

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