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Aktenzeichen VII 219/16

Datum 24.10.1916

Leitsatz Ist der Vergütungsstempel aus der Tarifnr. 9 in Verbindung mit §§ 72 flg. RStempG. vom 3. Juli 1913 zu entrichten, wenn die Vergütung, bevor sie den Mitgliedern des Aufsichtsrats gezahlt wurde, von ihnen der Aktiengesellschaft erlassen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059260174

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