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Aktenzeichen II 307/16
Datum 08.12.1916
Leitsatz 1. Inwiefern kommt eine dem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung von dem Schuldner oder einem Dritten übereignete Sache oder ein ihm übertragenes Recht auch dem Bürgen, der den Gläubiger befriedigt, zugute? 2. Zur Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640592B0193
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