zurück
Aktenzeichen II 449/16
Datum 06.03.1917
Leitsatz Gelten Forderungen eines nichtdeutschen Gläubigers, der beim Inkrafttreten der Bundesratsverordnung vom 30. September 1914 (RGBl. S. 421) in England ansässig war, auch dann noch als gestundet, wenn der Gläubiger seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059300212
zurück