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Aktenzeichen II 504/16

Datum 09.03.1917

Leitsatz Gilt die Forderung des in England ansässigen Gläubigers eines inländischen Schuldners auch dem Vollstreckungsgläubiger gegenüber als gestundet, dem die Forderung im Inlande zur Einziehung überwiesen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059310214

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