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Aktenzeichen VII 304/16
Datum 12.12.1916
Leitsatz Sind zwei Feuerversicherungen, die von demselben Versicherer für dieselbe Person derart geschlossen sind, daß der eine Vertrag unbewegliche, der andere bewegliche Sachen zum Gegenstande hat, "Versicherungen gleicher Art" im Sinne des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 Tarifnr. 12 Befreiungsvorschrift Nr. 2 Abs. 2?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059370243
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