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Aktenzeichen VII 371/16

Datum 05.01.1917

Leitsatz Bildet die in § 1280 BGB. vorgeschriebene Anzeige eine lediglich tatsächliche Mitteilung, oder ist sie eine Willenserklärung? Kann sie unter Umständen in einem Stillschweigen des Gläubigers gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059410289

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