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Aktenzeichen VII 371/16
Datum 05.01.1917
Leitsatz Bildet die in § 1280 BGB. vorgeschriebene Anzeige eine lediglich tatsächliche Mitteilung, oder ist sie eine Willenserklärung? Kann sie unter Umständen in einem Stillschweigen des Gläubigers gefunden werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059410289
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