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Aktenzeichen III 307/16
Datum 09.01.1917
Leitsatz 1. Muß die den Ruhegehaltsanspruch begründende Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren eine ununterbrochene sein? 2. Kommunalbeamtendienstzeit ohne Anstellungsurkunde.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059430294
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