zurück

Aktenzeichen III 307/16

Datum 09.01.1917

Leitsatz 1. Muß die den Ruhegehaltsanspruch begründende Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren eine ununterbrochene sein? 2. Kommunalbeamtendienstzeit ohne Anstellungsurkunde.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059430294

Download PDF

zurück