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Aktenzeichen VII 303/16

Datum 09.01.1917

Leitsatz Kann eine im Auslande hergestellte Urkunde, die dazu bestimmt und geeignet ist, im Verkehr als Familienstiftungsurkunde zu dienen, aber nicht die Unterschriften des Stifters trägt, im Falle des Gebrauchs innerhalb Preußens für stempelpflichtig nach den §§ 2, 16 zu f Tarifnr. 23/24 preuß. StempStG. erklärt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059450301

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