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Aktenzeichen III 186/14

Datum 30.01.1917

Leitsatz Ist bei den an einer ausländischen Börse geschlossenen Börsentermingeschäften der Differenzeinwand auch dann zulässig, wenn dieselbe Ware oder dasselbe Wertpapier an einer ausländischen Börse zum Terminhandel zugelassen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059520358

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