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Aktenzeichen V 341/16
Datum 03.02.1917
Leitsatz 1. Kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen zugunsten eines von ihm gleichfalls vertretenen Dritten eine Hypothek bestellen? 2. Sind Gesellschaftsbeschlüsse einer Gesellschaft m. b. H. nichtig oder nur anfechtbar, wenn: a) der Gegenstand, über welchen Beschluß gefaßt worden ist, in der den Gesellschaftern mitgeteilten Tagesordnung nicht bezeichnet war; b) bei der Beschlußfassung über ein mit einem Gesellschafter vorzunehmendes Rechtsgeschäft dieser mitgestimmt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059540367
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