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Aktenzeichen V 338/16

Datum 24.02.1917

Leitsatz 1. Unter welchen Umständen kann in der Erteilung einer Vollmacht zur Entgegennahme einer Auflassung durch den Magistrat einer Stadtgemeinde eine der Form des § 56 Nr. 8 der Städteordnung entsprechende Annahme eines Kaufangebots gefunden werden? 2. Unterliegen auch die von einer städtischen Deputation innerhalb ihres Geschäftskreises ausgegangenen Verpflichtungserklärungen für die Stadtgemeinde der Formvorschrift des § 56 Nr. 8 der Städteordnung? 3. Unter welchen Voraussetzungen kann die körperschaftliche Entschließung des Magistrats einer Stadtgemeinde diese verpflichten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059610433

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