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Aktenzeichen I 115/83

Datum 17.03.1883

Leitsatz Steht das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht des Art. 313 H.G.B. einem Kaufmanne auch wegen der mittels Indossaments von Dritten erworbenen Forderungen aus Wechseln und anderen Orderpapieren gegen den aus diesen Papieren verpflichteten Kaufmann zu, sofern letzterer die Papiere im Betriebe des Handelsgewerbes gezeichnet, ersterer sie in solchem Betriebe erworben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009070044

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