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Aktenzeichen I 147/83

Datum 07.04.1883

Leitsatz Wird die Wechselverpflichtung des Bezogenen bereits mit der Niederschrift des Acceptes auf den zur Acceptierung vorgelegten Wechsel oder erst mit der Wiederaushändigung des mit Accept versehenen Wechsels begründet? Ist das Recht des legitimierten Inhabers der Wechsel-Sekunda auf Aushändigung der acceptierten Prima wider den Acceptanten ein durchaus selbständiges?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009090056

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