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Aktenzeichen I 255/83

Datum 20.06.1883

Leitsatz Der Korrespondent verpfändet seinem Bankier für dessen Forderung aus dem Kontokorrent-Verhältnisse einen in dessen Depot befindlichen preußischen Grundschuldbrief mit dem Bemerken in der Verpfändungsurkunde, der Grundschuldbrief werde im Sinne des Art. 309 H.G.B. zum Faustpfande bestellt. Welche Wirkung hat dieses Geschäft im Geltungsgebiete des preuß. Allg. Landrechtes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640090A0062

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