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Aktenzeichen III 474/82

Datum 24.04.1883

Leitsatz Ist zur Begründung einer Anfechtung in den Fällen des §. 3 Nr. 1 und 2 des Anf.-Ges. vom 21. Juli 1879 (§. 24 K.O.), sowie nach gemeinem Rechte erforderlich, daß der Schuldner bei der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung sich der Rechtswidrigkeit derselben bewußt gewesen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640090D0073

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