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Aktenzeichen II 114/82
Datum 11.05.1883
Leitsatz Kann die Genossenschaft die Rechtsgültigkeit von Beschlüssen ihres statutenmäßig bestellten Vorstandes deshalb bestreiten, weil der durch §. 23 des Genossenschaftsgesetzes vorgeschriebene Eintrag ins Genossenschaftsregister nicht stattgefunden hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009120090
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