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Aktenzeichen II 121/83

Datum 08.06.1883

Leitsatz Ist die vom Schuldner ohne Gegenleistung dem Gläubiger bewilligte vollstreckbare Urkunde ein entgeltlicher Vertrag im Sinne von §. 3 Nr. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879? Umfaßt diese Gesetzesstelle alle an sich geeigneten Rechtshandlungen, welche nicht unter Nr. 3 a. a. O. fallen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009150100

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