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Aktenzeichen I 214/83

Datum 26.05.1883

Leitsatz 1. Findet die Bestimmung des Art. 808 Abs. 3 H.G.B. (§. 27 Abs. 3 Hamburger Allg. Versicherungsbedingungen) auch dann Anwendung, wenn der Versicherte die Entstehung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch ungewöhnliche Vertragsklauseln zum Nachteile des Versicherers verhindert hat? 2. Findet die Bestimmung des Art. 826 Nr. 4 H.G.B. (§. 70 Nr. 4 a. a. O.) auch auf dasjenige Verschulden Anwendung, welches dem Empfänger bezüglich der Aufnahme ungewöhnlicher Befreiungsklauseln beim Abschlusse des Leichtertransportvertrages zur Last fällt? 3. Ergiebt sich aus §. 71 a. a. O. die Pflicht des Versicherungsnehmers für fremde Rechnung, den Schaden zu ersetzen, welcher dem Versicherer durch unrichtige seitens des Versicherten oder eines Vertreters desselben erteilte Instruktionen bezüglich des gegen einen Dritten zu führenden Prozesses verursacht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640091A0118

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