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Aktenzeichen I 248/82

Datum 24.06.1882

Leitsatz Rechtliche Natur des Vermögens einer offenen Handelsgesellschaft. Sind die einzelnen Gesellschafter Miteigentümer der im Vermögen der Gesellschaft befindlichen Sachen? Steht dem Eigentumserwerbe der Gesellschaft auf Grund des Satzes "Hand wahre Hand", bezw. des Art. 306 H.G.B. der böse Glaube auch nur eines der Gesellschafter entgegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009200143

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