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Aktenzeichen III 474/82
Datum 24.04.1883
Leitsatz Ist zur Begründung der Anfechtung einer die Gläubiger benachteiligenden Rechtshandlung ihres Schuldners erforderlich, daß der Schuldner bei Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung sich der Rechtswidrigkeit derselben bewußt gewesen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009280173
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