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Aktenzeichen III 76/83
Datum 03.07.1883
Leitsatz Ist zur Gültigkeit eines zu gerichtlichem Protokolle aufgenommenen Testamentes erforderlich, daß in dem Protokolle der Zeitpunkt der Errichtung desselben angegeben ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009340201
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