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Aktenzeichen III 76/83

Datum 03.07.1883

Leitsatz Ist zur Gültigkeit eines zu gerichtlichem Protokolle aufgenommenen Testamentes erforderlich, daß in dem Protokolle der Zeitpunkt der Errichtung desselben angegeben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009340201

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