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Aktenzeichen I 130/83
Datum 28.03.1883
Leitsatz Ist der Kurator eines Wahnsinnigen oder Schwachsinnigen berechtigt, in dessen Namen ohne Rücksicht auf dessen eigenen Willen eine Klage auf Ungültigkeitserklärung der von dem Kuranden in willensunfähigem Zustande eingegangenen Ehe anzustellen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640093A0219
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