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Aktenzeichen V 574/82
Datum 16.12.1882
Leitsatz Entsteht dadurch, daß von den einen öffentlichen Hafen benutzenden Schiffen ein Hafengeld erhoben wird, ein Vertragsverhältnis zwischen den Rhedern und dem Eigentümer des Hafens, kraft dessen der letztere verpflichtet ist, in dem Hafen die Schiffahrtsanstalten in gehörigem Stande zu erhalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009410243
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