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Aktenzeichen IV 153/83

Datum 21.05.1883

Leitsatz Ist derjenige, welcher widerrechtlich Sachen aus einem Nachlasse in Besitz genommen und darauf einen am Nachlasse beteiligten Noterben beerbt hat, verpflichtet, bezüglich der in Besitz genommenen Nachlaßstücke den Offenbarungseid zu leisten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009480269

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