zurück

Aktenzeichen IVa 8/83

Datum 12.06.1883

Leitsatz Ist der Beschädigte, wenn durch die beschädigende Handlung der Wert einer Sache dauernd vermindert worden -- und zwar auch dann, wenn die Sache eine fruchttragende ist und die Wertsverminderung in der dauernd verminderten Ertragsfähigkeit ihren Grund findet --, der Regel nach nur berechtigt, Entschädigung in einer ein für alle Mal fixierten Kapitalsumme zu beanspruchen, nicht aber befugt, statt der Kapitalabfindung die Gewährung einer Rente zu verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640094B0278

Download PDF

zurück